Hausordnung

1. Hausrecht und Weisungsberechtigungen

Alle Personen haben sich innerhalb des Schulgeländes so zu verhalten, dass der Unterricht nicht gestört wird. Gebäude, Anlage und Einrichtungen dürfen nicht beschädigt werden.

Auf dem Grundstück der Siedlungsschule üben Schulleiter und Stellvertreter das Hausrecht aus. Zur Einhaltung und Überwachung der Hausordnung sind die Lehrkräfte weisungsberechtigt.

Besucher und Gäste haben sich bei der Schulleitung oder dem Hausmeister anzumelden.

Das Befahren des Schulgeländes ist während der Schulzeit (07:30 Uhr – 16:00 Uhr) verboten. Sondergenehmigungen sind bei der Schulleitung einzuholen. Während der Hof- und Spielpausen ist das Befahren des Schulgeländes grundsätzlich verboten.

Der Parkplatz vor der Großsporthalle ist von 07:30 Uhr – 16:00 Uhr für das Schulpersonal freizuhalten. Aus Sicherheitsgründen weisen wir darauf hin, dass der Parkplatz kein öffentlicher Durchgangsweg (für Fußgänger, Radfahrer, etc.) ist.

Auf dem gesamten Schulgelände gilt Rauchverbot.

2. Unterrichtszeiten

Die Schulkinder haben so pünktlich zu erscheinen, dass um 8.00 Uhr der Unterricht beginnen kann.

Einlass in das Schulgebäude: ab 7.50 Uhr

Unterrichtsende:

  • 1. Klassen von Montag bis Freitag 12.00Uhr
  • 2. Klassen Montag, Dienstag und Donnerstag 12.00Uhr, Mittwoch und Freitag 13.00Uhr
  • 3. und 4. Klassen von Montag bis Freitag 13.00Uhr
  • Ganztagsschule von Montag bis Donnerstag 16.00Uhr

Eltern lassen Ihre Kinder ab dem Tor alleine in das Klassenzimmer gehen und holen sie auch am Tor wieder ab. Alle Schüler/-innen verlassen zügig und ordentlich das Schulgelände.

3. Verhalten auf dem Schulgelände

Im Schulgebäude verhalten wir uns leise. Wir gehen langsam, um unsere Mitschüler und uns selbst nicht zu gefährden.

Während der Schulzeiten und während schulischer Veranstaltungen darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes ist den Anweisungen des zuständigen Schulpersonals Folge zu leisten.

4. Verhalten während der Pausen

Nach dem Klingelzeichen oder nach Aufforderung der Lehrkraft gehen wir in den Pausenhof. Während der Pausen ist der Aufenthalt in den Fluren und im Treppenhaus nicht gestattet. Die Toiletten sind keine Spiel- und Aufenthaltsräume.

Die Pausenregeln sind zu beachten.

5. Verhalten im Klassenverband

Die jeweiligen Klassenregeln sind zu beachten.

6. Mobiltelefone

Siehe Handy-Nutzungsordnung

Mobiltelefone und ähnliche Geräte von Schülerinnen und Schülern müssen auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen wie Wandertagen, Klassenfahrten, Sportfesten oder Aufführungen ausgeschaltet und verborgen sein.

In Notfällen und in Krankheitsfällen kann vom Sekretariat aus telefoniert werden.

Bei Nichtbeachtung werden Mobiltelefone und ähnliche Geräte eingezogen und müssen von den Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeholt werden.

7. Feueralarm und Amoklauf

Bei Feueralarm ist das Schulgebäude unverzüglich auf dem eingeübten Fluchtweg zu verlassen. Die Schulsachen sind in den Sälen zurückzulassen.

8. Schlussbestimmung

Diese Hausordnung wurde im Einvernehmen mit dem Schulausschuss und im Benehmen mit dem Schulträger und dem Schulelternbeirat erlassen. Verstöße gegen die Hausordnung werden nach der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen (§§ 57-60) geahndet.

Speyer, den 01.07.2015
Die Schulleitung